Bundesförderung Corona-gerechte RLT-Anlagen
Mit Wirkung zum 10.09.2021 ist die dritte Novelle des Förderprogramms in Kraft getreten, die nun auch eine Förderung RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren zulässt. Seit 20.10.2020 ist die Förderrichtlinie in Kraft, mit der die Bundesregierung 500 Millionen Euro bereitstellt für die Verbesserung von bestehenden Belüftungssystemen. Das Förderprogramm ist auf die Jahre 2020 und 2021 befristet.
Neueinbau stationärer RLT-Anlagen
Gemäß der Förderrichtlinie werden raumlufttechnische Anlagen gefördert, die ganze Etagen oder komplette Gebäude mit Luft versorgen, in denen sich regelmäßig größere Gruppen von Menschen versammeln. Gefördert werden Maßnahmen zur Erhöhung der Frischluftzufuhr, der Umbau an bestehenden RLT-Anlagen, die Optimierung der Lüftungsströmung und notwendige Begleitmaßnahmen.
Die Erweiterung des Förderprogramms verfolgt das Ziel, das Übertragungsrisiko mit SARS-CoV-2 für diejenigen zu reduzieren, für die derzeit noch kein Impfstoff zugelassen ist.
Für den Neueinbau stationärer RLT-Anlagen wurde die Bagatellgrenze von 8.000 Euro je Standort auf 2.000 Euro reduziert. Bei einem Umluftanteil von fünf bis zu 50 Prozent muss der Außenluftvolumenstrom mindestens 15 m³ je Stunde und Person betragen.
Einbau Zu-/Abluftventilatoren
In Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren wird die Beschaffung und der Einbau von Zu-/Abluftventilatoren gefördert, die
- in Fenstern, Dach- oder Außenwanddurchbrüchen fest verbaut werden und die sowohl den Innenraum mit Außenluft versorgen als auch die Abluft aktiv nach außen transportieren und
- als Kombination von Zu- und Abluftventilator ausgeführt werden.
Die Beschaffung und der Einbau von Zu-/Abluftventilatoren ist nur in Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit förderfähig. Dies ist insbesondere anzunehmen für Räume ohne RLT-Anlage mit Frischluftzufuhr, in denen die Fenster nur kippbar und/oder nur Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt vorhanden sind.
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